Rechtsprechung
   VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23105
VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99 (https://dejure.org/2003,23105)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.06.2003 - 1 K 1901/99 (https://dejure.org/2003,23105)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 1 K 1901/99 (https://dejure.org/2003,23105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorkehrungen des Brandschutzes und Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 8 S 1068/91

    Austausch der Rechtsgrundlage für Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
    Es handelt sich um einen gesetzlichen Auflagenvorbehalt, der durch einen neuen und selbständig vollstreckbaren Verwaltungsakt ausgeübt wird (vgl. zu den inhaltsgleichen §§ 59 Abs. 9, 75 Abs. 1 und 49 Abs. 1 LBO [Fassung 1983]: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991 - 8 S 1068/91 - NuR 1991, 434).

    Ist vielmehr der Entscheidungssatz eines Verwaltungsakts zwar bei Anwendung der von der Behörde herangezogenen Vorschrift fehlerhaft, erweist er sich aber bei Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage als zutreffend, ohne dass am Ausspruch etwas Wesentliches geändert werden muss, dann ist der Verwaltungsakt, wenn für die Anwendung des richtigen Rechts alle für die richtige Rechtsgrundlage geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen, nicht rechtswidrig (zum Rechtswidrigkeitsbegriff des § 113 VwGO sowie zur sog. "schlichten Rechtsanwendung", die einer Umdeutung vorgeht: BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29/87 - NVwZ 1989, 471; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
    Im Kontext des Brandschutzes und der dort beteiligten hochwertigen Schutzgüter kommt in der Regel eine Ermessreduktion auf Null in Betracht, zumindest jedoch finden die Grundsätze über das sog. gelenkte bzw. intendierte Ermessen Anwendung, wonach § 39 Abs. 1 Satz 3 (L)VwVfG keine das Selbstverständliche darstellende Begründung erfordert (BVerwG, Urt. v. 16.06.1997 - 3 C 22/96 - BVerwGE 105, 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99

    Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei

    Auszug aus VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
    Dieser - gewissermaßen automatischen - Annahme folgt die (wohl) herrschende Meinung (OVG NRW, Urt. v. 28.08.2001, BauR 2002, 763 [766]; Beschl. v. 28.12.1994, BauR 1995, 528 [529]; Hess. VGH, Beschl. v. 18.10.1999, DÖV 2000, 338 [339]; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.01.1996, NVwZ-RR 1997, 466 [467]; VG Stuttgart, Urt. v. 20.02.2001 - 6 K 5482/99 - Nachweis in VENSA und Sauter, a.a.O., § 76 Rnr. 14) hingegen nicht.
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
    Ist vielmehr der Entscheidungssatz eines Verwaltungsakts zwar bei Anwendung der von der Behörde herangezogenen Vorschrift fehlerhaft, erweist er sich aber bei Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage als zutreffend, ohne dass am Ausspruch etwas Wesentliches geändert werden muss, dann ist der Verwaltungsakt, wenn für die Anwendung des richtigen Rechts alle für die richtige Rechtsgrundlage geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen, nicht rechtswidrig (zum Rechtswidrigkeitsbegriff des § 113 VwGO sowie zur sog. "schlichten Rechtsanwendung", die einer Umdeutung vorgeht: BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29/87 - NVwZ 1989, 471; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 18.10.1999 - 4 TG 3007/97

    Nachträgliche Anordnung brandschutztechnischer Maßnahmen - fehlender zweiter

    Auszug aus VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
    Dieser - gewissermaßen automatischen - Annahme folgt die (wohl) herrschende Meinung (OVG NRW, Urt. v. 28.08.2001, BauR 2002, 763 [766]; Beschl. v. 28.12.1994, BauR 1995, 528 [529]; Hess. VGH, Beschl. v. 18.10.1999, DÖV 2000, 338 [339]; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.01.1996, NVwZ-RR 1997, 466 [467]; VG Stuttgart, Urt. v. 20.02.2001 - 6 K 5482/99 - Nachweis in VENSA und Sauter, a.a.O., § 76 Rnr. 14) hingegen nicht.
  • OVG Hamburg, 04.01.1996 - Bs II 61/95

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Vorliegen von bauaufsichtlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
    Dieser - gewissermaßen automatischen - Annahme folgt die (wohl) herrschende Meinung (OVG NRW, Urt. v. 28.08.2001, BauR 2002, 763 [766]; Beschl. v. 28.12.1994, BauR 1995, 528 [529]; Hess. VGH, Beschl. v. 18.10.1999, DÖV 2000, 338 [339]; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.01.1996, NVwZ-RR 1997, 466 [467]; VG Stuttgart, Urt. v. 20.02.2001 - 6 K 5482/99 - Nachweis in VENSA und Sauter, a.a.O., § 76 Rnr. 14) hingegen nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.1994 - 7 B 2890/94

    Brandschutzanforderungen; Bauliche Anlagen; Konkrete Gefahr

    Auszug aus VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
    Dieser - gewissermaßen automatischen - Annahme folgt die (wohl) herrschende Meinung (OVG NRW, Urt. v. 28.08.2001, BauR 2002, 763 [766]; Beschl. v. 28.12.1994, BauR 1995, 528 [529]; Hess. VGH, Beschl. v. 18.10.1999, DÖV 2000, 338 [339]; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.01.1996, NVwZ-RR 1997, 466 [467]; VG Stuttgart, Urt. v. 20.02.2001 - 6 K 5482/99 - Nachweis in VENSA und Sauter, a.a.O., § 76 Rnr. 14) hingegen nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1993 - 8 S 571/92

    Nachträgliche Brandschutzauflage

    Auszug aus VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
    Der VGH Baden-Württemberg geht davon aus, dass hierfür angesichts der beim Brandschutz regelmäßig betroffenen hochwertigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit genügt, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht ausgeschlossen werden kann, und dies stets dann der Fall ist, wenn das Bauvorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (vgl. die zur inhaltsgleichen "Gefahr für Leben oder Gesundheit" i.S.d. §§ 58 Abs. 6 LBO [1995], 59 Abs. 9 LBO [1983] ergangenen Urteile v. 28.06.1989 - 5 S 1542/88 - und v. 13.10.1993 - 8 S 571/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1989 - 5 S 1542/88

    Nachträgliche Brandschutzauflage für Pflegeheim

    Auszug aus VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
    Der VGH Baden-Württemberg geht davon aus, dass hierfür angesichts der beim Brandschutz regelmäßig betroffenen hochwertigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit genügt, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht ausgeschlossen werden kann, und dies stets dann der Fall ist, wenn das Bauvorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (vgl. die zur inhaltsgleichen "Gefahr für Leben oder Gesundheit" i.S.d. §§ 58 Abs. 6 LBO [1995], 59 Abs. 9 LBO [1983] ergangenen Urteile v. 28.06.1989 - 5 S 1542/88 - und v. 13.10.1993 - 8 S 571/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1986 - 3 S 294/86

    Zulässigkeit von Lüftungsflügeln in einer grenznahen Außenwand

    Auszug aus VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
    Eine von der Baurechtsbehörde angeordnete Maßnahme zur Beseitigung eines Verstoßes gegen baurechtliche Vorschriften aber ist ermessensfehlerhaft, wenn der Verstoß anderweitig beseitigt werden kann, und diese Möglichkeit nicht geprüft worden ist oder wenn sogar ein Fall der Ermessensreduktion auf Null vorliegt (vgl. für die Ausnahmegewährung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.1986 - 3 S 294/86 sowie VG Stuttgart, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1983 - 5 S 1825/82

    Nachträgliche Anforderungen an ein genehmigtes Bauvorhaben

  • VG Stuttgart, 24.08.2004 - 6 K 1200/04

    Brandschutz in Großgaragen

    Sie setzt eine fachkundige Feststellung voraus, dass nach den örtlichen Gegebenheiten der Eintritt eines erheblichen Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist, wenn das betreffende Vorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (so die herrschende Meinung, vgl. VG Freiburg, Urt. v 25.06.2003 - 1 K 1901/99 -, veröffentlich in VENSA).

    Eine andere Frage ist es, ob die Kläger ihre durch die Verfügungen entstehende finanzielle Belastung auf die Beklagte durch Amtshaftungsansprüche abwälzen können (vgl. hierzu ebenfalls das Urt. des VG Freiburg v. 25.06.2003 a. a. O.).

  • VG Stuttgart, 03.08.2004 - 6 K 1200/03
    Sie setzt eine fachkundige Feststellung voraus, dass nach den örtlichen Gegebenheiten der Eintritt eines erheblichen Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist, wenn das betreffende Vorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (so die herrschende Meinung, vgl. VG Freiburg, Urt. v 25.06.2003 - 1 K 1901/99 -, veröffentlich in VENSA).

    Eine andere Frage ist es, ob die Kläger ihre durch die Verfügungen entstehende finanzielle Belastung auf die Beklagte durch Amtshaftungsansprüche abwälzen können (vgl. hierzu ebenfalls das Urt. des VG Freiburg v. 25.06.2003 a. a. O.).

  • VG Hamburg, 12.10.2016 - 17 K 4024/15

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten

    Eine Aufrechterhaltung der angefochtenen Bescheide auf der Grundlage von § 66 Abs. 4 S. 2 AufenthG a.F. (vgl. allgemein zum Austausch der Rechtsgrundlage VG Freiburg, Urt. v. 25.06.2003, 1 K 1901/99, Rn. 16 m.w.N.) kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht (vgl. auch VG Ansbach, Beschl. v. 19.01.2004, AN 9 S 03.02166, juris, Rn. 46 [keine Umdeutung einer Inanspruchnahme als Handlungsstörer in eine Inanspruchnahme als Zustandsstörer]; siehe auch VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 05.09.2012, 6 K 945/09, juris, Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht